PDF unterschreiben
Zeichnen Sie Ihre Unterschrift mit der Maus, dem Eingabestift oder dem Finger, tippen Sie sie, oder importieren Sie ein Bild davon. Sie sitzt dort, wo Sie sie hinsetzen, in der Größe, die nötig ist – und sie verlässt Ihr Gerät nie.
Kostenlos · 100 % lokal – nichts wird hochgeladen- 1Öffnen Sie das Dokument, das unterschrieben werden soll.
- 2Zeichnen, tippen oder importieren Sie Ihre Unterschrift.
- 3Setzen Sie sie an ihren Platz und laden Sie das unterschriebene PDF herunter.
Wie Sie ein PDF unterschreiben
Öffnen Sie das Dokument und rufen Sie die Unterschrift auf. Drei Wege stehen offen: Sie zeichnen mit Maus, Eingabestift oder Finger auf ein Feld mit Grundlinie, Sie tippen Ihren Namen und wählen unter drei Schriftbildern – Schwungvoll, Handschriftlich, Klassisch –, oder Sie importieren ein Foto Ihrer Unterschrift, dessen weißer Grund durchsichtig gemacht wird. In allen drei Fällen wird der Strich auf die Tinte zugeschnitten, es landet also kein weißer Kasten auf der Vertragszeile. Dann setzen Sie die Unterschrift an ihren Platz, ziehen sie auf die richtige Größe und laden herunter – beim Mietvertrag, bei der Einverständniserklärung der Schule, beim Handwerkerangebot ebenso wie bei zwanzig Seiten, die einzeln paraphiert werden wollen. Ihre Unterschrift ist das Empfindlichste, was man einem Dienst im Netz anvertrauen kann. Hier gibt es keinen Dienst: Gezeichnet wird im Browser, eingebettet wird auf Ihrem Gerät, hochgeladen wird nichts. Auch die Schreibschriften liegen in der Anwendung selbst.
Handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte Signatur
Was hier entsteht, ist eine handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument, wie mit dem Kugelschreiber auf Papier – und genau das erwarten die allermeisten Angebote, Auftragsbestätigungen, Anmeldungen und internen Freigaben. Es ist keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung: Die beruht auf einem Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters aus der EU-Vertrauensliste und weist die Identität des Unterzeichnenden nach. Zwei Fälle sollten Sie kennen. Verlangt das Gesetz Schriftform, hilft kein gezeichneter Strich: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht nach § 623 BGB Papier und eigenhändige Unterschrift, die elektronische Form ist dort ausdrücklich ausgeschlossen. Und wo eine qualifizierte Signatur gefordert ist – ein Vergabeverfahren, eine notarielle Sache, in Österreich der Weg über die ID Austria, in der Schweiz eine Signatur nach ZertES –, brauchen Sie einen zugelassenen Anbieter. Für alles Übrige genügt, was Sie hier zeichnen, und weil kein Auftragsverarbeiter dazwischensteht, bleibt die Sache im Sinne der DSGVO einfach.
Damit die Unterschrift später niemand verschiebt
Solange die Unterschrift eine Anmerkung bleibt, kann der Empfänger sie anfassen, verschieben oder löschen. Mit Ebenen reduzieren wandert sie in die Seite: Sie wird Teil des Dokuments wie gedruckter Text und lässt sich nicht mehr anfassen. Das ist der letzte Schritt vor dem Versand, und derselbe Schritt friert auch die Werte eines ausgefüllten PDF-Formulars ein. Ein eingescannter Vertrag macht keine Schwierigkeiten, die Unterschrift liegt als Bild darüber; soll der Text darunter durchsuchbar sein, schicken Sie das Blatt vorher durch die Texterkennung. Eine passwortgeschützte Datei öffnen Sie mit dem Passwort, geprüft wird es auf Ihrem Gerät und nicht auf einem Server. Trägt das Dokument bereits eine qualifizierte Signatur, macht jede Änderung sie ungültig – dort unterschreiben Sie auf dem Ausdruck oder beim Anbieter. Und soll das fertige Blatt geschützt weitergehen, hängen Sie den Passwortschutz an.
Häufige Fragen
Wird meine Unterschrift irgendwohin gesendet?
Nein. Sie wird in Ihrem Browser gezeichnet und auf Ihrem Gerät in die Datei eingebettet. Kein Server bekommt sie zu sehen – anders als bei den meisten Unterschriftsdiensten im Netz. Personenbezogene Daten verlassen Ihr Gerät nicht, was die Sache im Sinne der DSGVO einfach hält.
Ist eine eingescannte oder gezeichnete Unterschrift rechtsgültig?
Meistens ja. Wo das Gesetz keine Form vorschreibt, ist ein Vertrag auch mit einer gezeichneten Unterschrift wirksam – sie gilt als einfache elektronische Signatur. Ihre Beweiskraft vor Gericht ist allerdings gering, und wo Schriftform verlangt wird, etwa bei einer Kündigung nach § 623 BGB, hilft sie nicht. Eine qualifizierte Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung setzt ein Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters voraus; das leistet ein gezeichneter Strich nicht, hier so wenig wie anderswo.
Kann ich auf dem Smartphone unterschreiben?
Ja, mit dem Finger – so entsteht der natürlichste Strich.
Kann ich meine Unterschrift für ein weiteres Dokument wiederverwenden?
Nur, indem Sie sie neu zeichnen: Sie wird nirgends aufbewahrt, nicht einmal auf Ihrem Gerät – sie wird in das Dokument gezeichnet und besteht nur darin. Bei den meisten Unterschriftsdiensten im Netz ist es umgekehrt, dort liegt sie auf fremden Servern. Neu zeichnen dauert fünf Sekunden.
Wie verhindere ich, dass meine Unterschrift später verschoben wird?
Schicken Sie das Dokument vor dem Versand durch PDF-Ebenen reduzieren – im Editor heißt der Handgriff „Anmerkungen fixieren“: Die Unterschrift wird Teil der Seite und lässt sich nicht mehr anfassen. Ohne das kann der Empfänger sie noch bewegen.